Konsenskultur

„Nur Ja heißt Ja“ statt „Nein heißt Nein“!

Konsenskultur bedeutet, dass für sexuelle Handlungen die ausdrückliche Zustimmung aller Beteiligten eingeholt wird. Jede Person muss ihr Einverständnis aktiv und freiwillig geben, ohne Druck oder Manipulation. Diese Kultur ist entscheidend, um sexueller Gewalt vorzubeugen und die Sicherheit und Rechte von Frauen zu gewährleisten.

Wir setzen uns für eine Ergänzung des bestehenden Sexualstrafrechts in Deutschland ein, um den Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ zu etablieren und eine Konsenskultur zu fördern. Unser Ziel ist es, ein stärkeres gesellschaftliches Bewusstsein für die Notwendigkeit dieser Kultur zu schaffen, da Konsens eine fundamentale Voraussetzung für die Sicherheit und den Schutz von Frauen darstellt.

Der Begriff „Konsens“

Konsens bedeutet, dass alle beteiligten Personen aktiv und freiwillig einer Handlung zustimmen – in diesem Fall sexuellen Handlungen. Es ist keine passive Zustimmung oder das bloße Fehlen eines „Nein“, sondern ein aktives und bewusstes „Ja“. Es bedeutet, dass jede Person das Recht hat, zu jeder Zeit ihre Zustimmung zu verweigern, ohne dass dies Konsequenzen oder ein Verlust von Respekt nach sich zieht. Konsens basiert auf Kommunikation, Respekt und einer klaren Übereinstimmung aller Beteiligten. Er kann verbal oder nonverbal ausgedrückt werden und muss jederzeit bewusst und freiwillig erfolgen. Das Fehlen eines expliziten „Ja“ darf niemals als Zustimmung interpretiert werden.

Der Kontext

Sexualisierte und körperliche Gewalt gegen Frauen bleibt ein ernstes Problem in Deutschland. Laut einer Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus dem Jahr 2004 wird fast jede siebte Frau Opfer von Vergewaltigung oder sexueller Nötigung. Weitere Daten fehlen jedoch, da seitdem keine umfassende Erhebung mehr stattfand. Im Jahr 2018 trat die Istanbul-Konvention in Kraft, die Deutschland zur Erhebung solcher Daten verpflichtet. Ein Bericht des Bundeskriminalamts aus 2023 zeigt, dass Gewalt in Partnerschaften weiterhin ein wachsendes Problem darstellt, mit einer stetigen Zunahme der Opferzahlen in den letzten Jahren.

Die aktuelle Gesetzeslage

Das Sexualstrafrecht wurde 2016 durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung reformiert, mit dem Grundsatz „Nein heißt Nein“. Es bestraft, wer sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person vornimmt. Dennoch berücksichtigt das Gesetz nicht vollständig den Konsensgedanken, da es vor allem auf den Widerstand des Opfers fokussiert ist. In Fällen, in denen das Opfer nicht in der Lage ist, klar „Nein“ zu sagen, bleibt unklar, wie die Zustimmung abgegeben werden soll. Diese Lücke wurde von Organisationen wie Amnesty International kritisiert.

Gesetzesergänzung

Schweden führte 2018 das sogenannte „Einverständnisgesetz“ ein, das den Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ festschrieb. Dieses Gesetz fordert, dass jede*r Partner*in aktiv zustimmt, sowohl verbal als auch nonverbal. Es setzt auf die Etablierung einer neuen gesellschaftlichen Norm, die auch die Verantwortung der Täter*innen für die Einholung der Zustimmung betont. Der deutsche Justizminister Marco Buschmann (FDP) verhinderte jedoch, dass die EU in ihrer neuen Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen eine Vereinheitlichung des Sexualstrafrechts basierend auf dem Konsensprinzip verabschiedete.

Konsens und die Sicherheit von Frauen

Die klare Definition und Durchsetzung des Konsensprinzips ist entscheidend für den Schutz von Frauen vor sexueller Gewalt. In einer Gesellschaft, in der Konsens als Grundlage für jede sexuelle Handlung anerkannt wird, können Frauen ihre Rechte und ihre körperliche Autonomie besser schützen. Wenn „Ja heißt Ja“ als normativer Standard gilt, wird das Recht jeder Person auf eine selbstbestimmte Entscheidung in sexuellen Beziehungen gestärkt. Der Konsensgedanke stellt sicher, dass Frauen sich nicht in Situationen wiederfinden, in denen sie aufgrund von Druck, Unsicherheit oder manipulativen Verhaltensweisen keine klare Zustimmung äußern können. Es trägt dazu bei, den Raum für sexuelle Gewalt zu verkleinern und die Verantwortung für respektvolle und einvernehmliche Beziehungen bei allen Beteiligten zu verankern.

Ziel: Der Konsensgrundsatz „Nur Ja heißt Ja“ in Deutschland

Wir fordern, dass Deutschland dem Vorbild Schwedens folgt und das Sexualstrafrecht um den Konsensgrundsatz „Nur Ja heißt Ja“ ergänzt. In vielen europäischen Ländern, darunter Belgien, Dänemark und Schweden, ist das Konsensprinzip bereits Gesetz. Ein solcher rechtlicher Rahmen schützt nicht nur Frauen, sondern fördert eine Kultur der gegenseitigen Achtung und der klaren Kommunikation in zwischenmenschlichen Beziehungen.

Es ist unser Ziel, dass Deutschland sich Schweden anschließt und ebenfalls den Grundsatz “Nur ja heißt Ja” im Gesetz verankert!

Um unsere Bemühungen zu unterstützen, könnt ihr die “Ja heißt Ja” Petition unterschreiben

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Was bedeutet eigentlich…